Folgende Bedingungen müssen bei Stückgutsendungen an Martin Braun KG eingehalten werden:
Alle eingehenden Versandeinheiten müssen mit einem Transportetikett nach dem GS1-128 Standard zur Übermittlung strichcodierter Dateninhalte versehen sein. Weitere Informationen zum GS1-128 Standard sind bei der GS1-Germany (www.gs1-germany.de) abzurufen.
Alle Informationen auf den Etiketten müssen deutlich lesbar sein, Knicke und Risse müssen vermieden werden.
Im Folgenden Kapitel 2.1 ist die bei Martin Braun benötigte Ausführung des Transportetikettes erläutert.
Beispiel: GS1-Transportetikett
Quelle: GS1-Germany
Die nachfolgend aufgeführten Etiketteninhalte sind Pflichtangaben und müssen deutlich sichtbar aufgedruckt werden.
Je ein Gebindeetikett pro Handelseinheit ist gut sichtbar und ohne Knicke und Falten aufzubringen.
Als Barcodetyp wird der GS1-128 Standard verwendet. Weitere Informationen zum GS1-128 Standard sind bei der GS1-Germany (www.gs1-germany.de) abzurufen.
Die im Gebindeetikett verschlüsselten Inhalte sollten nicht mehr Application Identifier enthalten als im nachfolgenden Kapitel 3.1 erläutert.
Weiterhin dürfen die unten erläuterten Barcodeinhalte nicht auf mehr als einen Barcode aufgeteilt werden.
Bevorzugt wird seitens Martin Braun KG die Codierung des Application Identifier (241) Kundenteilenummer. Alternativ ist der Application Identifier (01) GTIN zulässig.
Die GTIN muss in jedem Fall vor der Erstbelieferung dem Einkauf der Martin Braun KG mitgeteilt werden.
Die nachfolgend aufgeführten Etiketteninhalte sind Pflichtangaben:
Die Nachfolgenden technischen Informationen sind unverbindlich und haben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit. Verbindliche Informationen zum GS1-128 Standard sind bei der GS1-Germany (www.gs1-germany.de) abzurufen.
Der GS1-128-Barcode kann neben der Unternehmens- und der Artikelnummer zusätzliche Informationen wie die Chargennummer oder das Mindesthaltbarkeitsdatum speichern.
Möglich wird das durch die sogenannten Application Identifier. Auf diese Weise können vielfältige Informationen aneinandergereiht werden. Der Datenbezeichner vor einer Information ordnet diese immer eindeutig einer Kategorie – zum Beispiel Artikelnummer oder Charge – zu.
In der GS1-128 – Barcodesymbologie werden sogenannte Application Identifier bzw. Datenfeldbezeichner angewendet. Der Application Identifier (AI) Standard enthält vordefinierte Datenelemente, in denen 2 – 4 stellige Vorzeichen (AI) das nachfolgende Datenfeld hinsichtlich Format und Dateninhalt festlegen.
Die, meistens in der Klarschriftzeile, angeführten Klammern dürfen nicht im Symbol verschlüsselt werden! Die Klammern heben nur hervor, dass es sich um einen Datenfeldbezeichner handelt.
Grundsätzlich können mehrere Datenfelder aneinander gehängt werden, sofern die unten aufgeführten Restriktionen beachtet werden. Bei der Verkettung von Datenfeldern ist darauf zu achten, dass Datenfelder mit variabler Feldlänge mit einem nachgestellten Funktionszeichen-1 (FNC1) abgeschlossen werden müssen. Ausnahme: Es handelt sich um das letzte Datenfeld in der Kette. Es ist deshalb immer sinnvoll Datenfelder mit variabler Länge an das Ende der Datenkette zu stellen.
Jeder Datenbezeichner ist in der Klarschriftzeile durch Einklammerung kenntlich zu machen. Die Klammern erscheinen nur in der Klarschriftzeile, sie haben keine Entsprechung im Barcode.
Die physikalische Länge darf einschließlich Hellzonen (mindestens 10 Module links und rechts) 165 mm nicht überschreiten. Ein Modul ist das schmalste Element des Barcodes, wodurch ein Hellfeld, abhängig vom Vergrößerungsfaktor, mindestens 2,5mm bis 12mm breit sein muss.
Die Mindesthöhe des Barcodes ist 27 mm / bei NVE Symbolen 32 mm / bei Platzmangel 13 mm nicht unterschreiten.
Inklusive der Datenbezeichner dürfen höchstens 48 Nutzdatenzeichen codiert werden. FNC1 Zeichen, die als Trennzeichen codiert werden, sind als Nutzdatenzeichen zu zählen.
Inklusive aller Hilfszeichen und des Symbolprüfzeichens sollte ein GS1-128 – Barcodesymbol 35 Symbolzeichen nicht überschreiten.
Die Martin Braun KG übernimmt ausschließlich für die Eigenspezifischen Anforderungen in diesen Anlieferbestimmungen die Verantwortung. Verantwortlich für den GS1-128 Standard ist die GS1-Germany GmbH.
Auch Vorabprüfungen von GS1-128 Barcodes können im Hause Martin Braun nur nach inhaltlichen Kriterien erfolgen. Für technische bzw. Syntaxprüfungen von Barcodes übernimmt die Martin Braun KG keine Verantwortung für die spätere Funktionalität. Die Prüfung von Barcodes kann nur mit Originaletiketten vorgenommen werden.
Die GS1-Germany bietet, neben Dokumentationen zum Thema GS1-128 Standards, auch den Service von Barcode-Prüfungen.
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