Verkaufs- und Lieferbedingungen

Wir weisen darauf hin, dass unsere Artikel nur zur gewerblichen Weiterverarbeitung bestimmt sind und daher von uns nur an Gewerbetreibende verkauft werden.


Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
der Firma Martin Braun Backmittel und Essenzen KG


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Informationen zu Allergenen in Aromen!



1.                  Geltung

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (die „Bedingungen“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen uns und dem Käufer, der Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Käufer bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. Abweichenden Geschäftsbedingungen und Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

2.                  Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote und Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser Bedingungen verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3.                  Preise

Soweit nicht anders angegeben oder als Festpreis vereinbart, sind wir an die aufgrund unseres Angebots vereinbarten Preise 4 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung gebunden. Auf die nach diesem Zeitpunkt auszuführenden Lieferungen findet die zum Lieferzeitpunkt gültige Preisliste Anwendung.

 

4.                  Lieferung

Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die nur schriftlich vereinbart werden können, stehen unter diesem Vorbehalt. Falls wir selbst in Verzug geraten, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Ver-/Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für ent-sprechende Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern; er kann im Fall der Nichterklärung selbst vom Vertrag zurücktreten.

Versand und Lieferung der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Wir liefern frei Haus, soweit nicht anders vereinbart.

 

5.                  Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

 

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

 

Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, Forderungen aus einem Einziehungsauftrag über Forderungen aus dem Weiterverkauf, Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt im voraus und ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für Rechnung und im Namen des Käufers einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Gewährleistung dieser Vorausabtretung hat der Käufer den Wiederverkauf unserer Ware getrennt von anderer Ware zu berechnen. Bei Weiterverkauf hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig gezahlt haben.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

 

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware, auf die diese Bestimmung sinngemäß Anwendung findet.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – oder einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen Dritte aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund offenzulegen.

Der Käufer erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände und die Gebäude, auf dem bzw. in denen sich die Vorbehaltsware befindet, betreten und befahren können. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat jederzeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu geben, um die im voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung realisieren zu können. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und direkte Zahlung an uns zu verlangen; auf unser Verlangen ist hierzu auch der Käufer verpflichtet.

 

6.                  Mängelrügen, Mängelansprüche, Schadensersatz

Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

Beanstandungen über Anzahl, Identität und Zustand der gelieferten Kolli, Umkartons bzw. Verkaufseinheiten sind sofort bei Anlieferung gegenüber der Transportperson geltend zu machen und auf unserem Lieferschein sowie den Frachtpapieren zu vermerken. Spätere Beanstandungen dieser Art sind ausgeschlossen.

Beanstandungen über Beschaffenheit, Mindesthaltbarkeitsdatum, Anzahl und Richtigkeit der gelieferten Waren sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Angabe der Lieferschein-Nr. anzuzeigen; ebenso sind die Ware ganz bzw. Proben einzusenden oder, nach unserer Wahl, zur Überprüfung zur Verfügung zu halten und zu diesem Zweck nach den produktspezifischen Erfordernissen sachgerecht zu lagern.

 

Berechtigte und fristgerechte Mängelrügen werden durch Nacherfüllung behoben, falls wir nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei Verweigerung, Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung besteht nach unserer Wahl der Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

 

Wenn wir nach den gesetzlichen Regelungen und/oder nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen haben, der anders als durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, so haften wir nach folgender Maßgabe beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist stets auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Wenn der Schaden durch eine vom Käufer für einen solchen Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist und reguliert werden kann, haften wir nur für eventuell entstehende wirtschaftliche Nachteile des Käufers, insbesondere höhere Versicherungsprämien oder Zinsschäden bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer des Käufers. Für Schäden (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die leicht fahrlässig durch einen Mangel der Kaufsache verursacht wurden, wird nicht gehaftet. Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme des Beschaffungsrisikos oder einer selbständigen Garantie bleibt unberührt. Im Fall einer Garantie haften wir nur insoweit, wie die Garantie den Käufer gerade gegen den Schaden absichern sollte. Im Anwendungsbereich der CISG sind wir dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn wir uns nach Art. 79 CISG entlasten oder den Nachweis erbringen, daß das innerbetriebliche Leistungshindernis weder durch uns oder einen Angestellten schuldhaft gesetzt noch schuldhaft nicht behoben wurde.

 

Zur Eingrenzung einer Produzentenhaftung ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugehenden Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen (insbesondere Kundenreklamationen) und uns bei Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen.

 

Bei Export unserer Waren durch den Käufer oder seine Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

 

7.                  Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, muß der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto bei uns eingegangen sein; maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf unserem Konto. Danach tritt Verzug ein, so daß wir die gesetzlichen Verzugszinsen (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz) und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen können.

Bei Zahlung durch Bankeinzug bzw. innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden  2 % Skonto gewährt. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich aufgelaufener Zinsen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. In diesem Fall können wir für noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

 

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere durch die Nichteinlösung von Schecks oder Einstellung der Zahlungen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Neben der Geltendmachung des Vorbehaltseigentums können wir auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

 

8.                  Datenspeicherung

Der Käufer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiter gegeben werden.

 

9.                  Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Hannover, für Zahlungen Hannover. Gerichtsstand ist Hannover. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß Branntwein-VO dürfen Aromen nicht zu Trinkzwecken oder zur Herstellung alkoholischer Getränke verwendet werden. Eine zweckwidrige Verwendung führt zu straf- und steuerrechtlichen Folgen.

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

Stand: Oktober 2007


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